PrimaKlima-Selbstverpflichtung

Die Konditionen unserer Arbeit



1. Grundsätzliches

PrimaKlima-weltweit- e.V. bietet die Möglichkeit, Treibhausgasemissionen auf biotischem Weg zu kompensieren. Dazu veranlasst PrimaKlima insbesondere die Aufforstung zusätzlicher Flächen, aber auch sonstige waldbauliche Maßnahmen oder andere biotische Projekte zur Kohlenstoff-einbindung, z.B. Moor-Renaturierungen.

Diese Aktivitäten von PrimaKlima werden ausschließlich durch Spenden, ggf. auch durch andere Mittel (Sponsorengelder), finanziert. Private, Unternehmen oder andere CO2-Emittenten, die ein konkretes PrimaKlima-Projekt finanziell unterstützen möchten, können sich die durch dieses Projekt bewirkte Kohlenstoffbindung zurechnen. Auch wenn keine spezielle Flächenzuordnung erfolgt, kann der Geldgeber die seiner finanziellen Unterstützung entsprechende CO2-Absorptionsmenge für sich verbuchen.

Interessierte haben die Möglichkeit, z.B. mit Hilfe des PrimaKlima-CO2-Rechners die zu verantwortende und möglichst komplett zu kompensierende CO2-Emissionsmenge zu ermitteln und zugleich die für eine entsprechende CO2-Absorption binnen 10 Jahren benötigte Aufforstungsfläche sowie die von ihnen dafür an PrimaKlima zu gebenden finanziellen Mittel zu berechnen.

2. Verwendung der projektbezogenen Einnahmen

PrimaKlima-Projekte im Ausland werden durch die Auszahlungen an die Projektpartner in der Regel voll finanziert. Zahlungen für Aufforstungen oder andere biotische, kohlenstoffbindende Maßnahmen in Deutschland wirken in der Weise, dass sie den Eigentümer der Flächen bewegen, im Sinne des Vereinszwecks tätig zu werden. Dies kann dann die Mobilisierung von Eigenmitteln bedeuten und die Ausschüttung von z. T. erheblichen Subventionszahlungen.

PrimaKlima bemüht sich, von den für Kohlenstoffbindungsprojekte bestimmten Spenden/ Sponsorenbeträgen möglichst nicht mehr als 10 % für Verwaltungsaufgaben (Personal- und Sachkosten, auch für den Bereich Projektplanung und - monitoring) auszugeben. PrimaKlima wird in jedem Einzelfall mindestens 80 % der überlassenen Gelder für die ausgewählten Projekte verwenden. Dies geschieht in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). Im Durchschnitt der Jahre 1991 bis 2010 wurden bei PrimaKlima nur 8,8 % der projektbezogenen Einnahmen für vorgenannte Verwaltungsausgaben verwendet.

Die Auswahl neuer Projekte im In- und Ausland geschieht auf der Grundlage des PrimaKlima-Kriterienkatalogs, durch den insbes. die Beachtung von Aspekten der nachhaltigen Entwicklung, des ökologischen Zugewinns, der Langfristigkeit, der Anpassung an lokale/regionale Bedürfnisse und der Additionalität gesichert werden soll. PrimaKlima lässt, soweit es die Bodenverhältnisse gestatten, fast ausschließlich jeweils einheimische Baumarten pflanzen. PrimaKlima wird nach Möglichkeit berücksichtigen, wo in Deutschland oder im Ausland der Geldgeber seine Intention der CO2-Absorption realisiert sehen möchte.

Bei der Kalkulation der CO2-Absorption, die durchschnittlich bei einer Projektrealisierung zu erwarten ist, rechnet PrimaKlima damit, dass die Aufforstung von 1 Hektar (1 ha = 10.000 qm) im Kostenmix von nationalen und internationalen Projekten aktuell mit 1.000,- € Zahlungsmittelfluss veranlasst werden kann. Außerdem geht PrimaKlima zunächst davon aus, dass 1 ha neu aufgeforsteter Fläche im Durchschnitt der ersten 50 Wachstumsjahre 10 t CO2 pro Jahr bindet (wissenschaftlich bestätigt). Dieser Wert wird unter Berücksichtigung spezieller Informationen äquivalent auf die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort umgerechnet. Auf diese Weise lässt sich jeder Spenden- bzw. Sponsorenzahlung ein zu erwartender kalkulatorischer CO2-Absorptionserfolg zuordnen. Über die ersten 10 Jahre nach Abschluss der Aufforstungsmaßnahme hinausgehende weitere Wachstumsjahrzehnte des heranwachsenden Waldes erhöhen jeweils den Erfüllungsgrad des Spender-/Sponsorenwillens; nach 50 Jahren wird er in der Regel fünffach erfüllt sein.

Die praktische Projektumsetzung überträgt PrimaKlima an Projektpartner im In- und Ausland, zu deren Eigeninteresse ebenfalls (direkt oder indirekt) langfristige biotische Kohlenstoffbindung zählt. Die deutsche Rechtssituation garantiert, dass der mit der Pflanzung einmal begründete Wald auf Dauer bestehen bleibt. Bei ausnahmsweise dennoch erfolgenden Eingriffen (wg. Straßenbau o.ä.) sind Ausgleichsmaßnahmen/ Ersatzmaßnahmen zu treffen (§ 19 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz). Für ausländische Projektflächen kann PrimaKlima eine solche Bestandsgarantie nur eingeschränkt abgeben, trotz zugesicherter größter Sorgfalt aufseiten von PrimaKlima und der jeweiligen Partner vor Ort.

PrimaKlima ist sich dessen bewusst, die biotische Kohlenstoffbindung Gefährdungen ausgesetzt ist. Dieses Risiko fängt PrimaKlima durch einen Sicherheits-Flächenpool auf (derzeitige Kapazität: mehr als 10.000 t CO2-Absorption pro Jahr), den PrimaKlima seit 1991 über die wegen der Spenden kalkulatorisch notwendigen Aufforstungsflächen hinaus angelegt hat. Die mit den schon eingenommenen Spenden und mit sonstigen Einzahlungen verknüpften CO2-Kompensations-verpflichtungen sind damit zu mehr als 120 % erfüllt. PrimaKlima kann folglich das gegebene Kompensationsversprechen - in der Regel das Fünffache der CO2-Emission - selbst dann einhalten, wenn die Kompensationsleistung wegen Dürre, Feuer, Schädlingsbefall o.ä. auf einzelnen Flächen erheblich beeinträchtigt würde oder gar auf Dauer verloren ginge. PrimaKlima erwartet einen solchen Extremfall allerdings nicht, weil sich die Kohlenstoffbindung auf rd. 600 Einzelflächen in Deutschland und in weiteren 17 Ländern vollzieht.

Im Rahmen des Projektmonitorings verlangt PrimaKlima von seinen Projektpartnern nach Beendigung jeder Maßnahme und vor der vollständigen Auszahlung der zugesagten Projektfinanzierung GPS-Daten zur Fläche, einen Bericht mit der Anzahl der gepflanzten Bäume, differenziert nach Baumarten, und Fotos der Fläche vor und nach der Aufforstung. In den ersten fünf Jahren danach jährlich und dann mindestens alle fünf Jahre sind von den Projektpartnern Berichte zu liefern mit detaillierten Angaben zur Vitalität, zum Höhenzuwachs und zum Basisdurchmesser der Pflänzlinge, außerdem Fotos der Flächen und Aussagen zu Schutzmaßnahmen gegen Risiken (z.B. Vergrasung, Schädlingsbefall, Trockenheit, Feuer etc.) und ggf. zu durchgeführten oder noch notwendigen Nachpflanzungen. PrimaKlima berichtet den Spendern/Sponsoren über die Entwicklung der ihnen zugeordneten Projektflächen.

Angesichts des im Laufe der bisher 19 Jahre angelegten Sicherheitspuffers (s.o.) und angesichts der erheblichen Extrakosten verzichtet PrimaKlima darauf, externe Unternehmen mit einer Verifizierung (Prüfung des Projektdesigns zu Projektbeginn) /Validierung (periodische Überprüfung während des Projektverlaufs zur Ermittlung der tatsächlichen erzielten Emissions-reduktion) /Zertifizierung (bei einer Zertifizierung wird nach erfolgreicher Validierung der Umfang der realisierten Emissionsreduktion von einem Dritten bestätigt) der Projekte zu beauftragen. PrimaKlima wird aber nach Kräften behilflich sein, wenn der Spender/Sponsor auf eigene Rechnung das Ergebnis seiner Unterstützung der PrimaKlima-Arbeit prüfen lassen möchte. Außerdem beauftragt PrimaKlima regelmäßig Fachleute zur Begutachtung des Zustandes der PrimaKlima-Flächen sowohl im Inland als auch im Ausland.

PrimaKlima veröffentlicht Übersichten über die insgesamt eingegangenen Zahlungen und die damit bewirkten Emissionsminderungen, mindestens in seinem Jahresbericht. PrimaKlima legt seine Jahresrechung jährlich einer externen Wirtschaftsprüfergesellschaft vor. Er hat zu beurteilen, ob die Rechnungslegung ordnungsgemäß erfolgte und festzustellen, inwieweit die dem Verein zur Verfügung gestellten Mittel tatsächlich für Walderhaltungs- und Aufforstungsmaßnahmen bzw. weitere biotische Maßnahmen eingesetzt wurden und ob für die Verwaltungskosten des Vereins möglichst nicht mehr als 10 % der vereinnahmten Wald-Spenden verbraucht wurden. Seit 1991 führte jede Prüfung zu einem positiven Ergebnis. Die Prüfungsberichte sind auf Anfrage einsehbar.

3. Mit der Zahlung von Spenden/Sponsorengeldern verbundene Rechte

Mit dem Empfang von Spenden/Sponsorenzahlungen geht PrimaKlima die Verpflichtung ein, die Gelder grundsätzlich im Sinne des Vereinszweckes optimal zu verwenden. Wünsche des Geldgebers hinsichtlich einer speziellen Projektanbindung werden, falls möglich, berücksichtigt. Der Spender/Sponsor hat aber keinen rechtlich einklagbaren Anspruch auf eine bestimmte Flächenzuordnung und/oder eine bestimmte Höhe der mit den Spenden-/Sponsorengeldern zu erzielenden CO2-Kompensation.

PrimaKlima erwirbt mit Spenden-/Sponsorengeldern keinerlei Eigentumsansprüche bzgl. der Projektflächen. Die Flächeneigentümer müssen sich allerdings gegenüber PrimaKlima vertraglich verpflichten, die aus der Projektmaßnahme generierten Kohlenstoff-Bindungsrechte für die Dauer der Projektzeit (in der Regel 50 Jahre) an PrimaKlima abzutreten; sie können nicht mehr für die Kompensation zusätzlicher CO2-Emissionen von Dritten verwendet werden.

4. Steuerliche Absetzbarkeit

PrimaKlima ist seit 1991 als gemeinnützig anerkannt (zuletzt für 2009 durch Freistellungsbescheid des Finanzamts Düsseldorf vom 25.05.2011, Steuernummer 133/5909/0322). PrimaKlima kann entsprechend steuerlich anerkannte Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen) ausstellen. Spenden oder auch Zahlungen für passives oder für aktives Sponsoring haben als Sonderausgaben bzw. Betriebsausgaben für den Geldgeber steuermindernde Wirkung.

Stand: 1. Juni 2011
PrimaKlima-weltweit- e.V.
Karl Peter Hasenkamp
Vorstand